Wichtiger Hinweis!
Für die vollständige Programmabwicklung wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten empfohlen! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Bei Fragen sprechen Sie uns per E-Mail an, wir beraten Sie gerne.
Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim Finanzamt oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages) sind nicht förderfähig.
Die Fördermaßnahme kann nur insoweit bewilligt und bezuschusst werden, solange keine formelle Gründung erfolgt ist. Alle Coachingmaßnahmen / Beratungseinheiten, die nach der formellen Gründung in Anspruch genommen werden (auch wenn bereits eine Antragsbewilligung vorliegt), sind nicht förderfähig und müssen vom Gründer*in in Eigenleistung erbracht werden. Wir bitten um Beachtung!
Die aktuelle Fassung der Richtlinien zum Vorgründungscoaching finden Sie hier.
Beachten Sie bitte unsere nachstehenden Bearbeitungszeiten unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig im Original im IFB vorliegen:
- Antragsbearbeitung bis zu 4 Wochen, auf Grund des aktuell hohen Antragsaufkommens bis zu 6 Wochen.
Anträge für die laufende Förderperiode können bis 15.12.2024 eingereicht werden. Auf Grund der Feiertage kann sich die Bearbeitungszeit um weitere 4 Wochen verzögern.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich werden alle Anträge in der Reihenfolge des postalischen Eingangs bearbeitet. Eine vorrangige Bearbeitung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Hierfür ist ein expliziter Hinweis des Antragsstellenden erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu per Mail mit uns in Verbindung. - Abrechnungsverfahren bis zu 16 Wochen. Auf Grund des aktuell hohen Auftragsaufkommens muss mit verlängerten Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
- Als Datum der Antragsstellung gilt der postalische Eingang im Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V.
Alle Anträge, die per E-Mail eingereicht werden, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsstellung muss ausschließlich durch den Gründenden erfolgen. - Um einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen. Wir bitten um Verständnis.
In der Vorgründungsphase bietet das Institut für Freie Berufe mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) in Form des „Vorgründungs- und Nachfolgecoachings Bayerns“ ein Beratungsprogramm für Existenzgründende und Betriebsübernehmende in Freien Berufen an. Bereits vor der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit begleiten Sie erfahrene Berater auf dem Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee und unterstützen Sie bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Soll ein Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgebaut werden, kann hier ebenso Unterstützung angeboten werden.
Durch die Förderung werden bis zu 70% des Beratungshonorars übernommen. Maximal können 10 Tagewerke (à 8 Stunden) bezuschusst werden.
Jeder der in einem Freien Beruf in Bayern gründen oder ein freiberufliches Unternehmen übernehmen möchte, kann gefördert werden. Wenn Sie schon im Haupterwerb selbstständig sind, ist die Förderung allerdings nicht mehr möglich.
Was ist zu tun?
- Lesen Sie unsere Informationen sorgfältig durch.
- Entscheiden Sie sich für einen Coach Ihrer Wahl. Wichtig: Der Berater muss die Kriterien der aktuellen Richtlinie für das Vorgründungscoaching erfüllen.
- Füllen Sie den untenstehenden Antrag aus und reichen Sie ihn gemeinsam mit einem Kurzkonzept (ca. 1-2 Seiten), einer Übersicht der geplanten Coachinginhalte, einem aktuellen Lebenslauf sowie der Ergänzung zum Lebenslauf bei uns im Original ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag und setzen uns bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung.
- Nach Prüfung und Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit der Angabe wie viele Tage bewilligt werden konnten und bis wann die Abrechnung stattfinden muss.
- WICHTIG: Erst ab Erhalt des Zuwendungsvertrages dürfen Sie einen Beratervertrag mit Ihrem Coach abschließen und mit Beratung beginnen.
- Nach der Beratung müssen Sie zunächst die Rechnung des Coachs bezahlen. Die Zahlung darf nur von Ihrem Konto (Privat- oder Geschäftskonto) erfolgen. Barzahlungen sind nicht förderfähig.
- Senden Sie uns die Abrechnungsunterlagen mit Originalrechnung und Original des Kontoauszuges sowie den Abschlussberichten im Original zu.
Nach der abschließenden Prüfung überweist Ihnen das IFB einen Teil der gezahlten Beraterkosten zurück.
Was ist zu beachten?
- Das Coaching muss mit seinem Beginn und mit seinem Ende, inklusive dem Einreichen der Abrechnungsunterlagen im Original, innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen, sonst gilt der Zuwendungsvertrag als gegenstandslos mit der Folge, dass keine Zuschussauszahlung mehr möglich ist.
- Gründer können maximal 10 Tagewerke beantragen. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. - Ausgeschlossen sind Coachings, die sich auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen, gutachterliche Stellungnahmen oder die Erarbeitung von EDV-Software beziehen.
- Ebenfalls gilt: Keine Beratung für Unternehmensberater. Auch eine Förderung von Rechtsanwälten ist ausgeschlossen!
- Die Antragsstellung muss ausschließlich durch den Gründenden erfolgen.
- Als Datum der Antragsstellung gilt der postalische Eingang im Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V.
- Alle Anträge, die per Mail eingereicht werden, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
- Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim Finanzamt oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages) sind nicht förderfähig. Die Fördermaßnahme kann nur insoweit bewilligt und bezuschusst werden, solange keine formelle Gründung erfolgt ist. Alle Coachingmaßnahmen / Beratungseinheiten, die nach der formellen Gründung in Anspruch genommen werden (auch wenn bereits eine Antragsbewilligung vorliegt), sind nicht förderfähig und müssen vom Gründer*in in Eigenleistung erbracht werden. Wir bitten um Beachtung!
Ansprechpartnerin für die Programmabwicklung
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu unseren Coachingprogrammen nur schriftlich an nachstehende Mailadresse gestellt werden können:
Viktoriya Gruber
Diplom-Betriebswirtin (FH)