Wichtiger Hinweis!
Das Programm Vorgründungscoaching Bayern endete am 31.03.2025! Antragsstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim Finanzamt oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages) sind nicht förderfähig.
Die Fördermaßnahme kann nur insoweit bewilligt und bezuschusst werden, solange keine formelle Gründung erfolgt ist. Alle Coachingmaßnahmen / Beratungseinheiten, die nach der formellen Gründung in Anspruch genommen werden (auch wenn bereits eine Antragsbewilligung vorliegt), sind nicht förderfähig und müssen vom Gründer*in in Eigenleistung erbracht werden. Wir bitten um Beachtung!
Die aktuelle Fassung der Richtlinien zum Vorgründungscoaching finden Sie hier.
Vorgründungscoaching Bayern
Beratungsvertrag/Vereinbarung eines zuschussfähigen Einzelcoachings
Bericht des beratenen Unternehmen
Abrechnung Einzelcoaching
Checkliste für die Abrechnung
Richtlinien Vorgründungscoaching gültig ab dem 01.01.2024.
Beachten Sie bitte unsere nachstehenden Bearbeitungszeiten unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig im Original im IFB vorliegen:
- Abrechnungsverfahren bis zu 16 Wochen. Auf Grund des aktuell hohen Auftragsaufkommens muss mit verlängerten Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
- Um einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen. Wir bitten um Verständnis.
Beratungsprogramm für Existenzgründer (ISB) Rheinland-Pfalz
Link zum ISB-Antrag und De-minimis-Erklärung
Checkliste für die Abrechnung
Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen im Original (per Post) einzureichen sind.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen nach Zahlungseingang. Um einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen. Wir bitten um Verständnis.